Auszüge aus den FAQ der Website noyb.eu mit Anmerkungen des Verfassers. Zur Information: Die Organisation NOYB ist ein NGO zu dem auch der Anwalt Max Schrems gehört, der dieses Urteil vor dem EuGH erstritten hat
(https://noyb.eu/de/naechste-schritte-fuer-nutzer-faqs)
Warum war der EuGH der Ansicht, dass es Probleme mit EU-US-Datenübermittlungen gab?
Das europäische Recht gewährt jedermann ein Recht auf Privatsphäre, Datenschutz und Rechtsschutz vor Gericht. Der EuGH hat diese Rechte in Bezug auf Datenübermittlungen in die USA in seinem Urteil über das "Privacy Shield" und die SCCs bestätigt. Das Gericht befand, dass wegen der Massenüberwachung und dem fehlenden Rechtsschutz in den USA es für EU-Unternehmen oft (aber nicht immer) illegal ist, Ihre Daten weiter in die USA zu senden.