Handreichung zur aktuelle Datenschutzsituation  nach dem EuGH Urteil C-311/18 „Schrems II“

Handreichung zur aktuelle Datenschutzsituation nach dem EuGH Urteil C-311/18 „Schrems II“

Auszüge aus den FAQ der Website noyb.eu mit Anmerkungen des Verfassers. Zur Information: Die Organisation NOYB ist ein NGO zu dem auch der Anwalt Max Schrems gehört, der dieses Urteil vor dem EuGH erstritten hat

(https://noyb.eu/de/naechste-schritte-fuer-nutzer-faqs)

Warum war der EuGH der Ansicht, dass es Probleme mit EU-US-Datenübermittlungen gab?

Das europäische Recht gewährt jedermann ein Recht auf Privatsphäre, Datenschutz und Rechtsschutz vor Gericht. Der EuGH hat diese Rechte in Bezug auf Datenübermittlungen in die USA in seinem Urteil über das "Privacy Shield" und die SCCs bestätigt. Das Gericht befand, dass wegen der Massenüberwachung und dem fehlenden Rechtsschutz in den USA es für EU-Unternehmen oft (aber nicht immer) illegal ist, Ihre Daten weiter in die USA zu senden.

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Kurze Stellungnahme zu unserer Einschätzung von Audio- und Videokonferenzen

Kurze Stellungnahme zu unserer Einschätzung von Audio- und Videokonferenzen

Da wir immer wieder zu Videokonferenzen mittels Zoom, Teams, GoToWebmeeting usw. eingeladen werden, möchten wir Ihnen hier unsere Begründung für unseren Verzicht auf Basis der folgenden Fakten näherbringen

  • Einschätzung des Landesdatenschutzbeauftragten SH, T. Weichert
  • Urteil des EuGH S311/18 (Schrems II) - Ende des Privacy Shield
  • 15. Bericht des Landesbeauftragten für Datenschutz MV
  • Bericht des Landesrechnungshofes MV 2020
  • Anmerkungen unseres Datenschutzexperten Christian Engelen

 

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